AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportagentur Schloyer

Lieferung: Einmaliger Versandkostenanteil von EUR 7,50 zuzügl. 20 % MWSt. bei einem Bestellwert bis Euro 250,– (inkl.20 % MWSt.). Bei Bezahlung durch Nachnahme fällt ein einmaliger Kostenanteil von EUR 10,– zuzügl. 20 % MWSt. an. Ab einem Bestellwert von Euro 250,– (inkl.20 % MWSt.) erhalten Sie die Ware frei Haus. Ausnahme: sperrige Güter. Das sind Waren wie Fußballtore etc. In diesem Fall verrechnen wir Ihnen unsere Selbstkosten.
Bei Mustersendungen sind die Frachtkosten grundsätzlich zu bezahlen.
Retoursendungen ausschließlich FRACHTFREI nach St.Lambrecht. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Bei berechtigten Reklamationen werden die Frachtkosten selbstverständlich refundiert bzw. Unfreie Lieferungen angenommen! Bei freien Rücksendungen werden auch die Hinsendekosten gutgeschrieben.
Preise: Die angegebenen Preise sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlung: Sie erhalten mit der Lieferung eine Rechnung. Diese bezahlen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Waren und Rechnungserhalt netto Kassa ohne Skontoabzug. Neukunden erhalten die Ware per Nachnahme. Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns die Verrechnung von 10 % Verzugszinsen pro Jahr vor. Sie zahlen bei uns keine Bearbeitungsgebühr. Statt Preise sind unsere bisherigen Verkaufspreise
Bankverbindung : BANK Steiermärkische Sparkassen AG
IBAN AT95 2081515901581197
BIC STTSPA2Gxxx
Rückgaberecht : Sie können die original verpackte Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen an uns retournieren. Sondermaße, beflockte, bedruckte und bestickte Teile, sowie Sonderanfertigungen sind von diesem Rückgaberecht ausgeschlossen. Die Kosten der Rücksendung im Falle des Rücktritts sind vom Verbraucher zu tragen, sofern kein Verschulden von Sportagentur Schloyer.
Garantie: Mindestens 2 Jahre Garantie auf alle Produkte lt. Produkthaftungsgesetz.
Urheberrecht an Druckdesigns, Haftungsfreistellung (1) Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber Vereinsdiskont, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Kunde wird die Sportagentur Schloyer  von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet Sportagentur Schloyer  alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstigen Schäden.
Sonstiges: Mit Ihrer Bestellung erklären Sie sich einverstanden, unseren Newsletter zu erhalten. Sie können diesen jederzeit abbestellen.
Unsere AGB’s im Detail : Geltungsbereich:
Alle Lieferungen und Leistungen von Vereinsdiskont erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen AGB abweichende Regelungen, insbesondere in AGB des Vertragspartners, gelten nur dann, wenn dies von Vereinsdiskont schriftlich vor Vertragsabschluss bestätigt wird. Vereinsdiskont ist nicht verpflichtet, AGB der Vertragspartner zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen AGB die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt wird. Vereinsdiskont erklärt, ausschließlich aufgrund dieser AGB kontrahieren zu wollen.
Zusagen unserer Mitarbeiter bzw. mündliche Erklärungen von Vereinsdiskont, wozu insbesondere auch die Erteilung von Rat gehört, sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

Angebote und Auftragsübernahme:
Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Verkäufe, Aufträge und Verträge mit Vereinsdiskont kommen erst mit schriftlicher (Auftrags-) Bestätigung zustande.
Die in der Auftragsbestätigung von Sportagentur Schloyer  angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben sowie die Einzelpreise und Konditionen sind vom Vertragspartner sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu überprüfen. Werden vom Vertragspartner nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen moniert und diese der Sportagentur Schloyer unverzüglich schriftlich mitgeteilt, gelten die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Ausführungen als vereinbart und verbindlich.

Lieferung:
Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Vorlage der vollständigen technischen und sonstigen Ausführungsdetails bzw. vor Bezahlung einer vereinbarten Anzahlung. Lieferverzögerungen berechtigen den Vertragspartner nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- oder Schadenersatzansprüchen. Einseitige Leistungsänderungen von Sportagentur Schloyer  wie insbesondere Muster, Größe, Farbe, Modell, Schnitt sind dem Auftraggeber zumutbar, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind.
Betriebsstörungen aller Art bei der Sportagentur Schloyer oder Lieferanten der Sportagentur Schloyer, Elementarereignisse, Streiks und sonstige von Sportagentur Schloyer nicht zu vertretende oder unvorhersehbare Umstände berechtigen Vereinsdiskont unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüche des Vertragspartners zur Verlängerung der Lieferfrist oder zur ganzen oder teilweisen Aufhebung des Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich Sportagentur Schloyer  in Verzug befindet. Sportagentur Schloyer ist zu Teillieferungen berechtigt, die als selbstständige Lieferungen behandelt und auch verrechnet werden können.
Voraussetzungen für einen Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag bei vorliegendem Lieferverzug von der Sportagentur Schloyer ist grobes Verschulden sowie der erfolglose Ablauf einer in einem eingeschriebenen Brief/E-Mail gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 3 Wochen.
Der Gefahrenübergang auf den Vertragspartner erfolgt in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den Transporteur, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, oder aber mit Ablieferung der Ware am Bestimmungsort.
Wird die Ware vom Vertragspartner entgegen einer Terminvereinbarung nicht übernommen bzw. wurden die zur Lieferung erforderlichen Vorbereitungen und Maßnahmen vom Vertragspartner nicht getroffen, gehen alle nachteiligen Folgen zu Lasten des Vertragspartners, insbesondere geht die Gefahr bei Nichtannahme auf den Vertragspartner über.

Gewährleistung und Haftung:
Die Elemente bzw. übernommenen Waren sind vom Vertragspartner unverzüglich auf eventuelle Lieferschäden zu untersuchen und auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Mängelrügen sind vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen schriftlich geltend zu machen. Transportschäden wie beispielsweise mechanische Beschädigungen oder Rügen betreffend Fehlmengen sind innerhalb von 2 Tagen ab Erhalt bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche daraus geltend zu machen.
Mängelrügen, die gegenüber Mitarbeitern von Sportagentur Schloyer  erhoben sind, sind für Sportagentur Schloyer unverbindlich.
Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet Sportagentur Schloyer, Mängelbehebung, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware nach Wahl von Vereinsdiskont. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden beispielsweise aus Verzug bzw. Nichteinhaltung eines gesetzten Termins, sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Verbesserungen oder Verbesserungsversuche verlängern bzw. unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Insbesondere kommt es zu keiner Verlängerung der Gewährleistungsfrist, wenn Verbesserungen bzw. Verbesserungsversuche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist stattfinden. Eine allfällige Verlängerung bzw. Unterbrechung der Gewährleistungsfrist erstreckt sich ausschließlich auf den vom Mangel betroffenen Teil der Lieferung. Bei Teillieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist ungeachtet weiterer Teillieferungen.
Mängelrügen berechtigen nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung der von Sportagentur Schloyer  in Rechnung gestellten Beträge.
Sportagentur Schloyer leistet für die Dauer von 6 Monaten ab Ablieferung gemäß Punkt 3. Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware und Material dem jeweiligen Stand der technischen Entwicklung und den ausdrücklich zugesagten Eigenschaften entspricht. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Vertragspartner bzw. Übernehmer der Ware ist, dass vom Vertragspartner das Bestehen des Mangels bei Übergabe bzw. Gefahrenübergang (Pkt. 3 AGB-Sportagentur Schloyer) nachgewiesen wird.
Als „Garantie“ bezeichnete Erklärungen von Sportagentur Schloyer  stellen lediglich gesetzliche (verlängerte) Gewährleistungszusagen und keine Garantiezusagen dar.
Wird die Ware durch den Vertragspartner oder dessen Beauftragten unsachgemäß montiert oder mangelhaft Instand gehalten oder werden Reparaturen oder Änderungen von dritter Seite durchgeführt, so erlöschen sämtliche Gewährleistungsrechte und Schadenersatzansprüche des Vertragspartners.
Wird die Ware aufgrund von Konstruktionsangaben oder Modellen des Vertragspartners von Sportagentur Schloyer angefertigt, so leistet Sportagentur Schloyer  nur für die Ausführung gemäß den Angaben des Vertragspartners Gewähr. Für Richtigkeit und Tauglichkeit der konstruktiven Angaben ist Vereinsdiskont nicht verantwortlich und auch nicht verpflichtet, den Vertragspartner auf die Unrichtigkeit und Untauglichkeit von technischen oder konstruktiven Angaben, Skizzen und Plänen aufmerksam zu machen bzw. zu warnen.
Eine allfällige Haftung von Sportagentur Schloyer  für Schäden des Vertragspartners gleich welcher Art ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, wobei das Verschulden vom Vertragspartner nachzuweisen ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn des Vertragspartners ist ebenso ausgeschlossen, wie Schadenersatzansprüche und Irrtumsanfechtungsansprüche, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung entstehen.
Für Sachschäden, die der Vertragspartner von Sportagentur Schloyer  im Rahmen seines Unternehmens erleidet, wird von Sportagentur Schloyer  nicht gehaftet und verzichtet der Vertragspartner ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (z.B. nach PHG). Der Vertragspartner verpflichtet sich, diesen Verzicht für den Fall der Weiterveräußerung der Ware an einen anderen Unternehmer an diesen zu überbinden. Der Vertragspartner verzichtet außerdem gegenüber Vereinsdiskont ausdrücklich auf jeglichen Regress für den Fall der Inanspruchnahme nach dem PHG.

Eigentumsvorbehalt:
Die von Sportagentur Schloyer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungsbeträge einschließlich aller Nebenforderungen wie Zinsen und Betreibungskosten aus allen Lieferungen Eigentum der Sportagentur Schloyer. Dieses geht insbesondere durch Einbau nicht verloren. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und Sportagentur Schloyer bei Geltendmachung des Eigentums unabhängig vom Verschulden jedenfalls die eingetretene Wertminderung der Ware zu ersetzen.
Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht nicht, wenn der Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muss, dass er die Forderung von Sportagentur t bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann.
Der Vertragspartner tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen schon jetzt unwiderruflich an die Sportagentur Schloyer  ab, wobei diese Forderungen zugleich als Forderungen der Sportagentur Schloyer entstehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Abtretung bei Entstehen der Forderungen in seinen Büchern oder im Rahmen seiner EDV-Buchhaltung zu vermerken.
Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware ist während der Dauer des Eigentumsrechtes der Sportagentur Schloyer unzulässig. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum  der Sportagentur Schloyer sind unverzüglich zu melden. Der Vertragspartner hat alles zur Abwehr derartiger Zugriffe Dritter Erforderliche auf seine Kosten zu unternehmen und die Sportagentur Schloyer hinsichtlich aller Kosten aus der Wahrung der Eigentumsansprüche der Sportagentur Schloyer gegenüber Dritten, insbesondere hinsichtlich der Kosten eines allfälligen Exszindierungsprozesses, Schad- und klaglos zu halten.
Der Vertragspartner tritt die ihm aus einer Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware erwachsenden Versicherungs- oder Schadenersatzansprüche bereits im Voraus an die Sportagentur Schloyer  ab bzw. verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Abtretung dieser Ansprüche zu sorgen.
Die Sportagentur Schloyer  ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen der Sportagentur Schloyer gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Vertragspartner ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, weshalb der Vertragspartner in jedem Fall zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet bleibt. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt für die Sportagentur Schloyer in jedem Fall bestehen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Sportagentur Schloyer  über den Verbleib oder eine allfällige Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, unter Bekanntgabe des Namens und der Anschrift des Erwerbers Auskunft zu geben.
Sämtliche durch die Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Zahlungsbedingungen:
Sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungskondition vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug (netto), jeweils ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Eingeräumte Rabatte, Boni, etc. sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt.
Wechsel und Schecks werden mit ausdrücklicher Zustimmung der Sportagentur Schloyer nur unter Vorbehalt und nur zahlungshalber entgegengenommen und gelten bis zu ihrer gänzlichen Einlösung nicht als endgültige Bezahlung. Alle Spesen, Gebühren und Kosten gehen, auch bei Weitergabe oder Prolongation, zu Lasten des Vertragspartners; sie sind im Voraus bar zu bezahlen. Für rechtzeitige Vorlage, Protest und/oder Nichteinlösung eines Wechsels übernimmt Vereinsdiskont keine Haftung. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles auch nur einer (Teil-) Rechnung kommt der Vertragspartner auch ohne Mahnung in Verzug. Alle zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht fälligen Forderungen gegen den Vertragspartner werden ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner bei Überschreitung des Zahlungsziels aus welchem Grund auch immer, bankmäßige Verzugszinsen von mindestens 10 % p.a. und Betreibungskosten (Inkassospesen) zu bezahlen.
Fällige Gegenforderungen können gegen Ansprüche der Sportagentur Schloyer  nur dann aufgerechnet werden, wenn die Sportagentur Schloyer  die Gegenforderung schriftlich anerkannt hat oder sie rechtskräftig gerichtlich zugesprochen wurde.
Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Vertragspartner die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern.
Die Sportagentur Schloyer ist berechtigt, die Auslieferung jeder bei der Sportagentur Schloyer  bestellten Ware solange zu unterlassen, bis der Vertragspartner sämtliche im Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung der Sportagentur Schloyer gegenüber bestehenden Verpflichtung erfüllt hat.
Alle Zahlungen an die Sportagentur Schloyer  sind ohne Rücksicht auf gegenteilige Widmung zuerst auf Kosten und Zinsen und danach auf die jeweils älteste fällige Forderung der Sportagentur Schloyer anzurechnen.
Mehrere Vertragspartner haften der Sportagentur Schloyer gegenüber zur ungeteilten Hand.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Vertragspartners der Sportagentur Schloyer  gegenüber ist 8813 St. Lambrecht.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Sportagentur Schloyer und dem Vertragspartner ist österreichisches Recht anzuwenden.
Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehende Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für 8813 St. Lambrecht  zuständigen Gerichtes (8850 Murau) vereinbart.